Nebenaggregat

Als Nebenaggregat bezeichnet man zur Abgrenzung von einem Hauptaggregat alle Hilfsmaschinen eines Fahrzeugs, die nicht oder nicht unmittelbar seine Fortbewegung bewirken.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Hilfstriebwerk
  • Anlasser
  • Lichtmaschine
  • Schmierstoffpumpe
  • Hydraulikpumpe (z. B. für die Servolenkung)
  • Kühlwasserpumpe
  • Kraftstoffpumpe
  • Einspritzpumpe
  • Dosierpumpe
  • Ventilator für den Kühler
  • Kompressor der Klimaanlage, der Druckluftbremse oder zur Aufladung des Motors
  • Turbolader
  • Bremskraftverstärker
  • Ruderanlage eines Schiffes

Nebenaggregate werden entweder vom Kfz-Antriebsmotor direkt (über Keilriemen oder Zahnräder) oder indirekt (elektrisch oder hydraulisch) angetrieben. Aufgrund der größeren Flexibilität setzt sich heute im Kfz-Bau der Einsatz von elektrisch betriebenen Nebenaggregaten durch[2], dies ermöglicht beim Montageort eine größere Flexibilität, weiters ist ein elektrisch betriebenes Nebanaggregat unabhängig vom Kfz-Hauptantrieb. Zum Beispiel beim Kfz-„Stop and Go“-Betrieb bleibt die Funktionalität des elektrisch betriebenen Nebenaggregates über die Energieversorgung aus dem Kfz-Bordspannungsnetz erhalten. Elektrisch angetriebene Nebenaggregate tragen auch zur Energieeinsparung bei, da der Antrieb nur bei Bedarf läuft und nicht ständig durch den Keilriemen mitgeschleppt werden muss. Nebenaggregate benötigen Energie und tragen daher in der Regel zum Kraftstoffverbrauch bei.

Neubau

Als Neubau wird ein Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die ab dem Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise die sog. Plattenbauweise verwendet wurde. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949/1950 datiert. In dieser Weise wird der Begriff zum Beispiel auch im Berliner Mietspiegel definiert und verwendet. Ein weiteres Kriterium, das gern als typische Abgrenzung zum Gründerzeit-Altbau genannt wird, ist die lichte Raumhöhe von weniger als 3,00 Metern.

Als Neubau werden vereinzelt auch Gebäude bezeichnet, die vor Kurzem neu erreichtet oder rekonstruiert wurden. Dabei wird der Begriff dann so lange auf ein Gebäude angewendet, bis dieses aufgrund von Standardanpassungen und alterungsbedingten Bauwerksmängeln zum ersten Mal durchgreifend saniert werden muss.

Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Isolierglasfenstern wird im Wohnungsbau in Deutschland als der Beginn der Neubauära gesehen und meist auf das Jahr 1950 datiert.

Der Begriff steht im Gegensatz zum Begriff des Altbaus.

Niedrigenergiehaus

Griffiger, jedoch weder rechtlich geschützter oder durch Normierungen definierter Begriff, den Massiv- und Fertighaushersteller vor allem aus Werbezwecken einsetzen. Unter einem Niedrigenergiehaus wird im allgemeinen ein Haus verstanden, dessen Heizwärmebedarf die Anforderungen der alten WSVO um mindestens 25 % unterschreitet. An ein Passivhaus, das in diesem Zusammenhang öfters genannt wird, werden noch weit höhere Energie-Einsparanforderungen gestellt. Für Neubauten relativiert sich der Werbewert des Begriffs insoweit, als jedes neugebaute Haus automatisch ein Niedrigenergiehaus ist, weil die EnEV (Energieeinsparverordnung) erhebliche Anforderungen an den Wärmeschutz und die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle stellt.
 

Notdeckung

Unter Notdeckung versteht man eine befristete Abdeckung als vorübergehender Schutz im Schadensfall. Notdeckungen sind keine dauerhafte Lösung. Von einer Notdeckung können nicht die Kriterien einer Deckung erwartet werden. Sie ersetzen keine Dachdeckung.

Nullenergiehaus

siehe Passivhaus.

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