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Regelungen für die Teilnahme des Fachhandels am ENERGIESPARNETZWERK

1 Ziele der Aktivitäten der ENERGIESPARNETZWERK ESN GmbH („ENERGIESPARNETZWERK“)

 

1.1 Das Hauptziel des ENERGIESPARNETZWERKs besteht im Aufbau und der Förderung von regionalen Netz­wer­ken in Deutschland zur Beratung, Planung und Umsetzung von energieeffizienten Neubau- und Mo­der­nisierungsvorhaben. An diesen regionalen Netzwerken nehmen der Baustoff-Fachhandel und der Sanitärhandel (nachfolgend „Fachhandel“), das Fach­hand­werk sowie Architekten/Planer/Ingenieure teil (nachfolgend „Netzwerkpartner“). Mit Hilfe dieser re­gio­na­len Netzwerke soll vor allem das enorme Marktpotential der Modernisierung von Wohngebäuden für die Part­ner der regionalen Netzwerke intensiver erschlossen werden. Das ENERGIESPARNETZWERK bietet so­mit dem Fachhandel und seinen regionalen Netzwerkpartnern eine zusätzliche Basis für wirt­schaftlichen Erfolg im Markt des energieeffizienten Bauens.

 

1.2 Durch die gemeinsame Marktbearbeitung des Fachhandels, des Fachhandwerks und von Ar­chitek­ten/Pla­nern/Ingenieuren, die durch die ENERGIESPARNETZWERK-Gesellschafter, bei denen es sich um marktbekannte Baustoff-Hersteller, Handelskooperationen oder das ENERGIESPARNETZWERK fördernde Gesellschaften handelt (nachfolgend „Netzwerk-Industriepartner“), fach­lich qualifiziert und unterstützt werden, erhält der Bauherr ein ganzheitliches Beratungs- und Ausführungs­pa­ket, das dem Bauherren optimale Qualität sichern und den Netzwerkpartnern eine deutliche Differen­zie­rung ge­ge­nüber Wettbewerbern ermöglichen soll.

 

1.3 Begriff „ENERGIESPARNETZWERK“ soll im Markt zum Nutzen aller Netzwerkpartner als Schlagwort für architektonisch, handwerklich sowie ener­getisch und ökologisch hochwertige Qualitätsarbeit etabliert werden.

 

1.4 Die aktive Marktbearbeitung aller Netz­werk­partner soll die Nachfrage nach Baustoffen in den Bereichen Neubau und Modernisierung steigern. Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale startet zu diesem Zweck eigene marktbezogene Aktivi­tä­ten und unterstützt durch Mitwirkung der Vertriebsmitarbeiter der ENER­GIE­SPARNETZWERK-Gesellschafter entsprechende Aktivitäten der Netzwerkpartner, insbesondere des teilneh­men­den Fach­handels.

 

 

2 Funktionen des Fachhandels in den regionalen Netzwerken

 

2.1 Koordination

 

2.1.1 Der teilnehmende Fachhandel koordiniert die Aktivitäten der regionalen Netzwerke und organi­siert die jeweiligen örtlichen Marketingaktivitäten des ENERGIESPARNETZWERKs. Er nimmt bei seinen Kundenveranstaltungen die Partner des betroffenen regionalen Netzwerks und/oder das ENER­GIE­SPARNETZWERK und/oder die betroffenen Netzwerk-Industriepartner in sein Pro­gramm auf, um eine aktive Bewerbung dieses Netzwerks und der dazugehörigen Netzwerkpartner zu ge­währleisten, so dass die Bekanntheit des Netzwerks kontinuierlich gesteigert wird und die Netzwerk­part­ner von der wachsen­den Bekanntheit des Netzwerks zunehmend pro­fitieren.

 

2.1.2 Zu diesen Zwecken stellt das ENERGIESPARNETZWERK dem teilnehmenden Fachhandel ein abrufbares Werbe- und Marketingpaket zur Verfügung, das vom ENERGIESPARNETZWERK je nach Anlass und Bedarf aktualisiert wird.

 

2.1.3 Als Koordinationsstelle der regionalen Netzwerke organisiert der teilnehmende Fachhandel in Ab­­stim­mung mit der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale in angemessenen Zeitabständen Zusam­men­­künf­te der örtlichen Netzwerkpartner, die vorzugsweise mehrmals pro Jahr stattfinden. Diese Netz­werk­treffen ha­ben das Ziel, die Kommu­ni­kation zwischen den örtlichen Netzwerkpartnern zu fördern, die Effi­zienz der Mar­­ke­ting-Aktionen des ENERGIESPARNETZWERKs und der Netzwerkpartner zu stei­gern, neue Teil­neh­mer des je­wei­ligen re­gio­nalen Netzwerks vorzustellen und über – vergangene und künf­tige – Ak­tio­nen sowie Pro­jekte des ENERGIESPARNETZWERKs, der Netzwerk-Industriepartner oder der Netz­werkpartner zu berichten. Der teil­neh­men­de Fachhandel wird die ENER­GIE­SPAR­NETZWERK-Zentrale über die Termine dieser Netz­werk­treffen rechtzeitig unter­richten, so dass Mit­­arbeiter der ENER­GIE­SPARNETZWERK-Zentrale oder der Netzwerk-Industriepartner an diesen Zu­sam­menkünften ggf. teilnehmen kön­nen.

 

2.2 Beratung

 

2.2.1 Innerhalb der regionalen Netzwerke übernimmt der teilnehmende Fachhandel die Beratung der interessierten Bauherren und der anderen Netzwerkpartner hinsichtlich der Realisierung von ener­gie­effizienten Neubau- und Mo­der­nisierungsvorhaben. Daher ist sicherzustellen, dass der jeweils teil­neh­men­de Standort des Fachhandels über einen IHK-Projektbetreuer oder einen geprüften Ener­gie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel verfügt oder seine Mitarbeiter zwecks Erlangung eines gleich­wertigen Kenntnisstandes entsprechend ge­schult hat.

 

2.2.2 Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale wird sich dafür einsetzen, dass die KIC-Berater mit dem teil­neh­menden Fach­handel zusammenarbeiten, indem sie die eigentliche bauplanerische Fachbe­ra­tung von interessierten Bauherren durchführen und bei konkreten Produktberatungen die Ausstel­lun­gen und Fachberater des teilnehmenden Fachhandels nutzen. Der teilnehmende Fach­­han­del stellt in dieser Zusammenarbeit mit den KIC-Beratern sicher, dass bei der ge­mein­­samen Bau­herren­be­ratung eine möglichst hohe Beratungsqualität und eine ausreichende Bera­tungs­kapazität ge­­währ­leis­tet ist.

 

2.2.3 Die Teilnahme am jeweiligen regionalen Netzwerk ist im maßgeblichen Verkaufsraum des teil­neh­men­den Fachhandels deutlich sichtbar kenntlich zu machen (z. B. durch Plakate, Banner, Roll-Ups oder vergleichbare Maßnahmen). Diese Instrumente werden von der ENERGIESPARNETZWERK-Zen­tra­le – ggf. entgeltlich – zur Verfügung gestellt.

 

2.3 Akquisition

 

2.3.1 Der teilnehmende Fachhandel akquiriert aktiv in seiner Region ansässige Fachhand­werks­be­triebe als ModernisierungsProfi (Fachhandwerksbetriebe für energieeinsparende Modernisierung, die auf Grundlage eines Programms des ENERGIESPARNETZWERKs zertifiziert werden) sowie Ar­chi­tek­tur-, Planungs- und Ingenieurbüros als KIC (Kommunikations- und Informations-Centrum für ener­gie­effi­zientes Bauen und Modernisieren, das vom ENERGIESPARNETZWERK unterstützt wird) für das ENERGIESPARNETZWERK.

 

2.3.2 Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale wird dem Fachhandel die ModernisierungsProfi-und KIC-Teilnahmeformulare zur Verfügung stellen, so dass diese Formulare vom Fachhandel zwecks Akquisition von teilnahmeinteressierte Fachhand­werks­be­trieben und Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros eingesetzt werden können.

 

2.3.3 Der teilnehmende Fachhandel bestätigt durch seinen Geschäftsstempel die Richtigkeit der An­gaben auf dem ModernisierungsProfi-Anmeldeformular und, zusammen mit dem jeweiligen Netzwerk-Industriepartner, die Eignung des angemeldeten Fachhandwerksbetriebs für das ENERGIESPAR­NETZ­WERK. Für das KIC-Anmeldeformular ist eine solche Eignungsbestätigung durch den Fach­handel nicht erforderlich.

 

2.3.4 Unabhängig von diesen Akquisitionsaktivitäten desFachhandels können die Netzwerk-Industriepartner auch selbst bei Fachhandwerksbetrieben oder Architektur-, Planungs- und In­genieurbüros für die Teilnah­me am ENERGIESPARNETZWERK werben, wobei die Identifikationsdaten derjenigen Unternehmen, die konkretes Inte­res­se an einer Netzwerkteilnahme äußern, an den jeweiligen örtlichen Fachhandelsteilnehmer zwecks der in Ziff. 2.3.3 genannten Bestätigung übermittelt werden. Die vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare sind entweder vom neuen Netzwerkpartner, vom teilnehmenden Fachhandel oder über einen der Netzwerk-Industriepartner an die ENER­GIE­SPARNETZWERK-Zentrale zu übersenden.

 

2.3.5 Nach Eingang des ModernisierungsProfi- oder KIC-Anmeldeformulars bei der ENERGIE­SPAR­NETZ­WERK-Zentrale erhält der jeweilige neue Netzwerkpartner von dort eine Teilnahmebestätigung. Die Fachhandwerksbetriebe erhalten zusätzlich zu dieser Bestätigung einen ModernisierungsProfi-Schu­lungs­pass. Über die wesentliche Korres­pon­denz zwi­schen der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale und dem jeweiligen Netzwerkpartner wird der ört­li­che Fach­han­del in geeigneter Weise in­for­miert.

 

2.3.6 Nachdem der jeweils teilnehmende Fachhandwerksbetrieb oder das betroffene Architektur-, Pla­nungs- und Ingenieurbüro die Qualifi­ka­tion zum ModernisierungsProfi bzw. KIC erfolgreich absolviert hat, erhält er bzw. es von der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale in Zusammenarbeit mit demteil­nehmenden Fachhandel das entsprechende Zer­ti­fi­kat sowie ein individuell zusammengestelltes Starterpaket. Inhalt und Umfang des mit Werbemitteln gefüllten Starterpaketes richten sich nach dem Partner-Status KIC bzw. ModernisierungsProfi im ENERGIESPARNETZWERK.

 

 

3 Aufnahme des Fachhandels in das ENERGIESPARNETZWERK

 

3.1 Der teilnehmende Fachhandel wird von einem Netzwerk-Industriepartner vorgeschlagen und aus­ge­wählt, wobei der Netzwerk-Industriepartner dies mit seiner Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung bestätigt.

 

3.2 Der teilnehmende Fachhandel benennt der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale einen Mitarbeiter, der als re­gio­na­ler Netzwerkverantwortlicher des teilnehmenden Fachhandels fun­giert und den Netzwerkpartnern und der ENERGIESPARNETZWERK-Zen­trale als An­sprech­partner zur Verfügung steht.

 

3.3 Für die Partnerschaft im ENERGIESPARNETZWERK zahlt der teilnehmende Fachhandel pro Standort einen Beitrag von jährlich 200,- € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt., wobei die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale nachfolgende Leistungen erbringen wird:

 

3.3.1 Der teilnehmende Fachhandel wird auf der Homepage „www.energiesparnetzwerk.de“ mit seinem jeweiligen regionalen Netzwerk in einer Datenbank mit Suchfunktion dargestellt.

 

3.3.2 Der teilnehmendeFachhandel erhält einen Zugang zum internen Bereich des ENER­GIE­SPAR­NETZWERKs und kann die dort angebotenen Inhalte (Informationen,Werbemittel, Logos, Checklisten, Vorlagen, etc.) – ggf. entgeltlich – zu eigenen Zwecken nutzen.

 

3.3.3 Der teilnehmende Fachhandel wird unterstützt bei der Umsetzung der Netzwerkaktivitäten mit Konzepten, Präsentationen, Best-Practise-Beispielen, Werbemitteln und ver­gleich­ba­ren Maßnahmen.

 

3.3.4 Der Fachhandel wird in regelmäßigen Abständen über die im ENERGIESPARNETZWERK stattfindenden Aktivitäten informiert.

 

3.3.5 Der Fachhandel erhält Sonderkonditionen und Organisationsunterstützung bei der Durch­füh­rung von Schulungen im Rahmen des jeweiligen regionalen Netzwerks. Dies gilt insbesondere für Schu­lungen, die in den Räumlichkeiten des Fachhandels und mit Netzwerkteilnehmern stattfinden.

 

 

4 Nutzung der Identifikationsdaten der Netzwerk-Teilnehmer und der Daten von Bauprojekten

 

4.1 Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale ist befugt, die Identifi­ka­tionsdaten des teilnehmenden Fachhandels (z. B. die Firma oder die Adresse) zwecks Erfüllung ihrer Funktionen innerhalb des ENER­GIE­SPARNETZWERKS zu nutzen (z. B. zum Zwecke der In­for­ma­tio­n über Projekte und Veranstaltungen des ENER­GIESPARNETZWERKs). Darüber hinaus kann die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale diese Identi­fi­ka­tionsdaten den anderen Partnern des regionalen Netzwerks und den Netzwerk-Industriepartnern über­mitteln, wobei diese Empfänger der übermittelten Daten sie nur zwecks Erfüllung ihrer Funktionen innerhalb des ENERGIESPARNETZWERKS oder zwecks eigener Werbung nutzen dürfen und eine Übermittlung die­ser Identifikationsdaten an Dritte unterlassen werden. Die ENERGIESPARNETZ­WERK-Zentrale wird für die Einhaltung dieser Nutzungsbeschränkungen sorgen.

 

4.2 Der teilnehmende Fachhandel kann die Identifikationsdaten anderer Netzwerkpartner, die ihm vom ENERGIESPARNETZWERK übermittelt werden oder die er selbst im Rahmen seiner ENER­GIESPAR­NETZ­WERK-Aktivitäten erhoben hat, zwecks Durchführung der Aktivitäten des ENERGIESPARNETZ­WERKs und des regionalen Netzwerks sowie zwecks sonstiger eigener Werbung nutzen. Eine Übermittlung dieser Identifikationsdaten an Dritte hat zu unterbleiben.

 

4.3 Der teilnehmenden Fachhandel wird der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale unverzüglich die er­ho­benen Identifikationsdaten von Fachhandwerksbetrieben und Architektur-, Pla­nungs- und Ingenieur­büros, die sich für eine Teilnahme am ENERGIESPARNETZWERK interessieren, über­­mitteln, wobei hin­sicht­­lich der Nutzung dieser Daten die in Ziff. 4.1 und 4.2 enthaltenen Regelungen gelten. ,

 

4.4 Soweit ein am ENERGIESPARNETZWERK Beteiligter oder Interessierter der in Ziff. 4.1 bis 4.3 genannten Nutzung widerspricht, hat eine gleichwie geartete Nutzung dieser Daten durch die am ENER­GIE­SPAR­NETZWERK Beteiligten zu unterbleiben.

 

4.5 Das ENERGIESPARNETZWERK, die anderen Netzwerkpartner sowie die Netzwerk-Industriepartner kön­nen Daten und Abbildungen (z. B. Fotos, Zeich­nungen) von ausgeführten Bauprojekten der Netzwerkpartner als Best-Practise-Beispiele in ihren Wer­bemedien einsetzen, soweit dieser Nutzung keine Rechte Dritter ent­­gegenstehen.