Regelungen für die Teilnahme des Fachhandels am ENERGIESPARNETZWERK
1 Ziele der Aktivitäten der ENERGIESPARNETZWERK ESN GmbH („ENERGIESPARNETZWERK“)
1.1 Das Hauptziel des ENERGIESPARNETZWERKs besteht im Aufbau und der Förderung von regionalen Netzwerken in Deutschland zur Beratung, Planung und Umsetzung von energieeffizienten Neubau- und Modernisierungsvorhaben. An diesen regionalen Netzwerken nehmen der Baustoff-Fachhandel und der Sanitärhandel (nachfolgend „Fachhandel“), das Fachhandwerk sowie Architekten/Planer/Ingenieure teil (nachfolgend „Netzwerkpartner“). Mit Hilfe dieser regionalen Netzwerke soll vor allem das enorme Marktpotential der Modernisierung von Wohngebäuden für die Partner der regionalen Netzwerke intensiver erschlossen werden. Das ENERGIESPARNETZWERK bietet somit dem Fachhandel und seinen regionalen Netzwerkpartnern eine zusätzliche Basis für wirtschaftlichen Erfolg im Markt des energieeffizienten Bauens.
1.2 Durch die gemeinsame Marktbearbeitung des Fachhandels, des Fachhandwerks und von Architekten/Planern/Ingenieuren, die durch die ENERGIESPARNETZWERK-Gesellschafter, bei denen es sich um marktbekannte Baustoff-Hersteller, Handelskooperationen oder das ENERGIESPARNETZWERK fördernde Gesellschaften handelt (nachfolgend „Netzwerk-Industriepartner“), fachlich qualifiziert und unterstützt werden, erhält der Bauherr ein ganzheitliches Beratungs- und Ausführungspaket, das dem Bauherren optimale Qualität sichern und den Netzwerkpartnern eine deutliche Differenzierung gegenüber Wettbewerbern ermöglichen soll.
1.3 Begriff „ENERGIESPARNETZWERK“ soll im Markt zum Nutzen aller Netzwerkpartner als Schlagwort für architektonisch, handwerklich sowie energetisch und ökologisch hochwertige Qualitätsarbeit etabliert werden.
1.4 Die aktive Marktbearbeitung aller Netzwerkpartner soll die Nachfrage nach Baustoffen in den Bereichen Neubau und Modernisierung steigern. Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale startet zu diesem Zweck eigene marktbezogene Aktivitäten und unterstützt durch Mitwirkung der Vertriebsmitarbeiter der ENERGIESPARNETZWERK-Gesellschafter entsprechende Aktivitäten der Netzwerkpartner, insbesondere des teilnehmenden Fachhandels.
2 Funktionen des Fachhandels in den regionalen Netzwerken
2.1 Koordination
2.1.1 Der teilnehmende Fachhandel koordiniert die Aktivitäten der regionalen Netzwerke und organisiert die jeweiligen örtlichen Marketingaktivitäten des ENERGIESPARNETZWERKs. Er nimmt bei seinen Kundenveranstaltungen die Partner des betroffenen regionalen Netzwerks und/oder das ENERGIESPARNETZWERK und/oder die betroffenen Netzwerk-Industriepartner in sein Programm auf, um eine aktive Bewerbung dieses Netzwerks und der dazugehörigen Netzwerkpartner zu gewährleisten, so dass die Bekanntheit des Netzwerks kontinuierlich gesteigert wird und die Netzwerkpartner von der wachsenden Bekanntheit des Netzwerks zunehmend profitieren.
2.1.2 Zu diesen Zwecken stellt das ENERGIESPARNETZWERK dem teilnehmenden Fachhandel ein abrufbares Werbe- und Marketingpaket zur Verfügung, das vom ENERGIESPARNETZWERK je nach Anlass und Bedarf aktualisiert wird.
2.1.3 Als Koordinationsstelle der regionalen Netzwerke organisiert der teilnehmende Fachhandel in Abstimmung mit der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale in angemessenen Zeitabständen Zusammenkünfte der örtlichen Netzwerkpartner, die vorzugsweise mehrmals pro Jahr stattfinden. Diese Netzwerktreffen haben das Ziel, die Kommunikation zwischen den örtlichen Netzwerkpartnern zu fördern, die Effizienz der Marketing-Aktionen des ENERGIESPARNETZWERKs und der Netzwerkpartner zu steigern, neue Teilnehmer des jeweiligen regionalen Netzwerks vorzustellen und über – vergangene und künftige – Aktionen sowie Projekte des ENERGIESPARNETZWERKs, der Netzwerk-Industriepartner oder der Netzwerkpartner zu berichten. Der teilnehmende Fachhandel wird die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale über die Termine dieser Netzwerktreffen rechtzeitig unterrichten, so dass Mitarbeiter der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale oder der Netzwerk-Industriepartner an diesen Zusammenkünften ggf. teilnehmen können.
2.2 Beratung
2.2.1 Innerhalb der regionalen Netzwerke übernimmt der teilnehmende Fachhandel die Beratung der interessierten Bauherren und der anderen Netzwerkpartner hinsichtlich der Realisierung von energieeffizienten Neubau- und Modernisierungsvorhaben. Daher ist sicherzustellen, dass der jeweils teilnehmende Standort des Fachhandels über einen IHK-Projektbetreuer oder einen geprüften Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel verfügt oder seine Mitarbeiter zwecks Erlangung eines gleichwertigen Kenntnisstandes entsprechend geschult hat.
2.2.2 Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale wird sich dafür einsetzen, dass die KIC-Berater mit dem teilnehmenden Fachhandel zusammenarbeiten, indem sie die eigentliche bauplanerische Fachberatung von interessierten Bauherren durchführen und bei konkreten Produktberatungen die Ausstellungen und Fachberater des teilnehmenden Fachhandels nutzen. Der teilnehmende Fachhandel stellt in dieser Zusammenarbeit mit den KIC-Beratern sicher, dass bei der gemeinsamen Bauherrenberatung eine möglichst hohe Beratungsqualität und eine ausreichende Beratungskapazität gewährleistet ist.
2.2.3 Die Teilnahme am jeweiligen regionalen Netzwerk ist im maßgeblichen Verkaufsraum des teilnehmenden Fachhandels deutlich sichtbar kenntlich zu machen (z. B. durch Plakate, Banner, Roll-Ups oder vergleichbare Maßnahmen). Diese Instrumente werden von der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale – ggf. entgeltlich – zur Verfügung gestellt.
2.3 Akquisition
2.3.1 Der teilnehmende Fachhandel akquiriert aktiv in seiner Region ansässige Fachhandwerksbetriebe als ModernisierungsProfi (Fachhandwerksbetriebe für energieeinsparende Modernisierung, die auf Grundlage eines Programms des ENERGIESPARNETZWERKs zertifiziert werden) sowie Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros als KIC (Kommunikations- und Informations-Centrum für energieeffizientes Bauen und Modernisieren, das vom ENERGIESPARNETZWERK unterstützt wird) für das ENERGIESPARNETZWERK.
2.3.2 Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale wird dem Fachhandel die ModernisierungsProfi-und KIC-Teilnahmeformulare zur Verfügung stellen, so dass diese Formulare vom Fachhandel zwecks Akquisition von teilnahmeinteressierte Fachhandwerksbetrieben und Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros eingesetzt werden können.
2.3.3 Der teilnehmende Fachhandel bestätigt durch seinen Geschäftsstempel die Richtigkeit der Angaben auf dem ModernisierungsProfi-Anmeldeformular und, zusammen mit dem jeweiligen Netzwerk-Industriepartner, die Eignung des angemeldeten Fachhandwerksbetriebs für das ENERGIESPARNETZWERK. Für das KIC-Anmeldeformular ist eine solche Eignungsbestätigung durch den Fachhandel nicht erforderlich.
2.3.4 Unabhängig von diesen Akquisitionsaktivitäten desFachhandels können die Netzwerk-Industriepartner auch selbst bei Fachhandwerksbetrieben oder Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros für die Teilnahme am ENERGIESPARNETZWERK werben, wobei die Identifikationsdaten derjenigen Unternehmen, die konkretes Interesse an einer Netzwerkteilnahme äußern, an den jeweiligen örtlichen Fachhandelsteilnehmer zwecks der in Ziff. 2.3.3 genannten Bestätigung übermittelt werden. Die vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare sind entweder vom neuen Netzwerkpartner, vom teilnehmenden Fachhandel oder über einen der Netzwerk-Industriepartner an die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale zu übersenden.
2.3.5 Nach Eingang des ModernisierungsProfi- oder KIC-Anmeldeformulars bei der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale erhält der jeweilige neue Netzwerkpartner von dort eine Teilnahmebestätigung. Die Fachhandwerksbetriebe erhalten zusätzlich zu dieser Bestätigung einen ModernisierungsProfi-Schulungspass. Über die wesentliche Korrespondenz zwischen der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale und dem jeweiligen Netzwerkpartner wird der örtliche Fachhandel in geeigneter Weise informiert.
2.3.6 Nachdem der jeweils teilnehmende Fachhandwerksbetrieb oder das betroffene Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüro die Qualifikation zum ModernisierungsProfi bzw. KIC erfolgreich absolviert hat, erhält er bzw. es von der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale in Zusammenarbeit mit demteilnehmenden Fachhandel das entsprechende Zertifikat sowie ein individuell zusammengestelltes Starterpaket. Inhalt und Umfang des mit Werbemitteln gefüllten Starterpaketes richten sich nach dem Partner-Status KIC bzw. ModernisierungsProfi im ENERGIESPARNETZWERK.
3 Aufnahme des Fachhandels in das ENERGIESPARNETZWERK
3.1 Der teilnehmende Fachhandel wird von einem Netzwerk-Industriepartner vorgeschlagen und ausgewählt, wobei der Netzwerk-Industriepartner dies mit seiner Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung bestätigt.
3.2 Der teilnehmende Fachhandel benennt der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale einen Mitarbeiter, der als regionaler Netzwerkverantwortlicher des teilnehmenden Fachhandels fungiert und den Netzwerkpartnern und der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
3.3 Für die Partnerschaft im ENERGIESPARNETZWERK zahlt der teilnehmende Fachhandel pro Standort einen Beitrag von jährlich 200,- € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt., wobei die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale nachfolgende Leistungen erbringen wird:
3.3.1 Der teilnehmende Fachhandel wird auf der Homepage „www.energiesparnetzwerk.de“ mit seinem jeweiligen regionalen Netzwerk in einer Datenbank mit Suchfunktion dargestellt.
3.3.2 Der teilnehmendeFachhandel erhält einen Zugang zum internen Bereich des ENERGIESPARNETZWERKs und kann die dort angebotenen Inhalte (Informationen,Werbemittel, Logos, Checklisten, Vorlagen, etc.) – ggf. entgeltlich – zu eigenen Zwecken nutzen.
3.3.3 Der teilnehmende Fachhandel wird unterstützt bei der Umsetzung der Netzwerkaktivitäten mit Konzepten, Präsentationen, Best-Practise-Beispielen, Werbemitteln und vergleichbaren Maßnahmen.
3.3.4 Der Fachhandel wird in regelmäßigen Abständen über die im ENERGIESPARNETZWERK stattfindenden Aktivitäten informiert.
3.3.5 Der Fachhandel erhält Sonderkonditionen und Organisationsunterstützung bei der Durchführung von Schulungen im Rahmen des jeweiligen regionalen Netzwerks. Dies gilt insbesondere für Schulungen, die in den Räumlichkeiten des Fachhandels und mit Netzwerkteilnehmern stattfinden.
4 Nutzung der Identifikationsdaten der Netzwerk-Teilnehmer und der Daten von Bauprojekten
4.1 Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale ist befugt, die Identifikationsdaten des teilnehmenden Fachhandels (z. B. die Firma oder die Adresse) zwecks Erfüllung ihrer Funktionen innerhalb des ENERGIESPARNETZWERKS zu nutzen (z. B. zum Zwecke der Information über Projekte und Veranstaltungen des ENERGIESPARNETZWERKs). Darüber hinaus kann die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale diese Identifikationsdaten den anderen Partnern des regionalen Netzwerks und den Netzwerk-Industriepartnern übermitteln, wobei diese Empfänger der übermittelten Daten sie nur zwecks Erfüllung ihrer Funktionen innerhalb des ENERGIESPARNETZWERKS oder zwecks eigener Werbung nutzen dürfen und eine Übermittlung dieser Identifikationsdaten an Dritte unterlassen werden. Die ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale wird für die Einhaltung dieser Nutzungsbeschränkungen sorgen.
4.2 Der teilnehmende Fachhandel kann die Identifikationsdaten anderer Netzwerkpartner, die ihm vom ENERGIESPARNETZWERK übermittelt werden oder die er selbst im Rahmen seiner ENERGIESPARNETZWERK-Aktivitäten erhoben hat, zwecks Durchführung der Aktivitäten des ENERGIESPARNETZWERKs und des regionalen Netzwerks sowie zwecks sonstiger eigener Werbung nutzen. Eine Übermittlung dieser Identifikationsdaten an Dritte hat zu unterbleiben.
4.3 Der teilnehmenden Fachhandel wird der ENERGIESPARNETZWERK-Zentrale unverzüglich die erhobenen Identifikationsdaten von Fachhandwerksbetrieben und Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros, die sich für eine Teilnahme am ENERGIESPARNETZWERK interessieren, übermitteln, wobei hinsichtlich der Nutzung dieser Daten die in Ziff. 4.1 und 4.2 enthaltenen Regelungen gelten. ,
4.4 Soweit ein am ENERGIESPARNETZWERK Beteiligter oder Interessierter der in Ziff. 4.1 bis 4.3 genannten Nutzung widerspricht, hat eine gleichwie geartete Nutzung dieser Daten durch die am ENERGIESPARNETZWERK Beteiligten zu unterbleiben.
4.5 Das ENERGIESPARNETZWERK, die anderen Netzwerkpartner sowie die Netzwerk-Industriepartner können Daten und Abbildungen (z. B. Fotos, Zeichnungen) von ausgeführten Bauprojekten der Netzwerkpartner als Best-Practise-Beispiele in ihren Werbemedien einsetzen, soweit dieser Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen.