Die oberste Geschossdecke zu dämmen spart Energie. Sie grenzt den Dachboden von den Wohnräumen und die Wärme kann so nicht mehr nach oben entweichen. Ab Ende 2011 ist das nach EnEV 2009 sogar Pflicht.
In den meisten unsanierten Altbauten wird im Winter geheizt und geheizt und geheizt. Nur wenige Hausbesitzer machen sich klar, dass der größte Teil ihrer Heizwärme sich nach oben durch die oberste Geschossdecke und das Dach verabschiedet. Dabei ist es so einfach, etwas dagegen zu tun:
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Dämmschicht drauf und schon sinken die Heizkosten um bis zu 75%.
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Sie können dabei zwischen begehbaren Dämmschichten wählen, falls Sie das Dachgeschoss mitunter auch als Hobby- oder Lagerraum nutzen.
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Oder Sie legen es ganz einfach mit Dämmmatten oder einem Dachbodendämmelement aus. Die sollten aber nur hin und wieder vom Schornsteinfeger betreten werden.
Ist der Dachboden nicht begehbar aber zugänglich, ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) die Dämmung der obersten Geschossdecke bei ungedämmtem Dach Pflicht.
Ist der Dachboden begehbar, wird die Dämmung der obersten Geschossdecke ab dem 01.01.2012 zur Pflicht. Eine oberste Geschossdecke wird als begehbar definiert, wenn sich ein durchschnittlich großer Mensch aufrecht und ohne Mühe im Dachraum bewegen kann.
Profitipp: Wer am Trittschallschutz spart, spart am falschen Ende! Denn wie laut oder leise ein Haus ist, ist für die Wohnqualität von entscheidender Bedeutung. Machen Sie lästigem Lärm den Garaus. Die bewährten Trittschall-Dämmplatten lassen nicht nur den Lärm ins Leere laufen, sondern spielen auch für den Wärmeschutz eine wichtige Rolle: So sinkt Ihre Heizkostenabrechnung mit dem Lärm.
Fragen Sie die Experten im ENERGIESPARNETZWERK, wo und wie viel beim Boden gedämmt werden muss!