Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Strom erzeugen und gleichzeitig die Umwelt schonen

Zentrales Förderinstrument des EEG ist die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz, der durch Erneuerbare-Energien-Anlagen gewonnenen wurde und die entsprechende Vergütung

Hausbesitzer, die beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach haben und in das öfentliche Stromnetz einspeisen, schonen nicht nur die Umwelt, sondern erhalten auch bares Geld dank Einspeisevergütung. Möglich macht dies das Gesetz für den "Vorrang Erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG).

Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung und dienen dem Klimaschutz. Unter anderem soll eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglicht und fossile Energieressourcen geschont werden. In seiner ersten Fassung trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz am 1. April 2000 in Kraft. Dabei löste es das vorgängige Stromeinspeisungsgesetz von 1991 ab und wurde seitdem verschiedentlich novelliert.

Zentrales Förderinstrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz, der durch Erneuerbare-Energien-Anlagen gewonnenen wurde und die entsprechende Vergütung nach im Gesetz festgelegten Sätzen (§§ 16-22, allgemeine Vergütungsvorschriften): Mit dem EEG erhalten Anlagebetreiber 15 bis 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für ihren erzeugten Strom. Die Vergütungssätze sind nach Technologien und Standorten differenziert. Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus: Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solarer Strahlungsenergie (zum Beispiel Photovoltaik).

Produziert ein Hauseigentümer beispielsweise mit seiner Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach selbst Strom, so muss der Netzbetreiber (meist der eigene Energieversorger) den Solarstrom abnehmen und in sein Netz einspeisen. Ursprünglich sollte die Vergütung über einen garantierten Zeitraum bis zu 20 Jahren gezahlt werden und 19,50 Cent (Stand 1. April 2012, die Vergütung sinkt in monatlichen Schritten weiter) pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) betragen. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde Haushaltsstrom aus der Steckdose kostet rund 21 Cent. Der Strom aus der eigenen Anlage wird sinnvoller Weise überwiegend komplett ins öffentliche Stromnetz eingespeist und an den Energieversorger verkauft.

Über die genaue Höhe der Einspeisevergütung müssen sich Bund und Länder noch im Vermittlungsausschuss einigen!

Quelle: mtc/mp
Foto: KfW-Bildarchiv
 

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